WIR Grimmelfingen-Lindenhöhe WGL

 

WIR für Grimmelfingen-

                       Lindenhöhe

                                    WGL

 

Ihre Stimme entscheidet mit, wie stark unsere neue Ortschaft künftig vertreten wird

Weshalb ein Ortschaftsrat wichtig ist 

Direkte Demokratie

Entscheidungen fallen dort, wo sie wirken – direkt in der Ortschaft. 

Bindeglied

Der Ortschaftsrat ist die Brücke zwischen den Bürgern vor Ort und der Stadt Ulm und dem Ulmer Gemeinderat.

 

Ortschaftsrat und Ortsvorsteher

Der Ortschaftsrat besteht aus 12 Personen. Dieser vertritt die Interessen unserer Ortschaft gegenüber der Stadt Ulm.

Den Vorsitz übernimmt ein Ortsvorsteher, welcher vom Ortschaftsrat gewählt wird.

 

Aufgaben des Ortschaftsrats und des Ortsvorstehers 
 

Beratung

Gibt Stellungnahmen zu Bauprojekten, Bebauungsplänen und Straßennamen im Ortsteil.

Anhörungsrecht

Die Stadtverwaltung muss den Rat bei allen wichtigen Belangen, die die Ortschaft betreffen, hören.

Vorschlagsrecht

Eigene Impulse für die Ortsentwicklung, Vereine und Infrastruktur setzen.

Entscheidung

Verwaltung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel (z.B. für Brauchtumspflege oder kleine Investitionen).

Wie wird gewählt  
 

Der Ortschaftsrat Grimmelfingen-Lindenhöhe wird ganz klassisch nach dem Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg gewählt – 

also direkt von den Bürgerinnen und Bürgern.

Direktwahl durch die 
Bevölkerung

Alle Wahlberechtigten in Grimmelfingen-Lindenhöhe wählen den Ortschaftsrat direkt.

Wahlberechtigt sind wie bei den Kommunalwahlen u. a.:

- Deutscheund EU-Bürger

- ab 16 Jahren

- mit Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in der Ortschaft

Wählen einfach erklärt
Das Wahlsystem ist wie bei Gemeinderats-wahlen

Jeder hat 12 Stimmen

Wichtig ist , dass die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht überschritten wird, sonst gilt der Stimmzettel als ungültig.

Zwei Wahlmöglichkeiten

Unveränderte Abgabe eines Stimmzettels

Ein Stimmzettel einer Partei oder einer Wählervereinigung wird unverändert abgegeben

Damit erhält jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme. 


Veränderte Abgabe eines Stimmzettels

  • Kumulieren (Anhäufen)

bezeichnet die Abgabe mehrerer Stimmen für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. 

Auf dem Wahlzettel ist hierzu die Ziffer „2“ oder „3“ hinter den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers zu notieren. 

  • Panaschieren (Mischen)

bedeutet, seine Stimmen auf die Kandidierenden unterschiedlicher Listen zu verteilen. 

Hierfür gibt es zweimögliche Varianten: 

  • Kandidierende verschiedener Listen können auf einen Wahlvorschlag (Liste) übertragen werden. So kann etwa auf die Liste A der Name einer Kandidatin von Liste B notiert, und mit einem Kreuz oder einer Ziffer gekennzeichnet werden.

 

  • Alternativ können auch mehrere Wahlvorschläge (Listen) ausgefüllt und in den Wahlumschlag gelegt werden.

 

Zu beachten ist, dass auch stets die Partei oder Wählervereinigung profitiert, zu deren Wahlvorschlag eine Kandidatin oder ein Kandidat ursprünglich zugehörig ist. 

 

Dadurch kann der Wähler sehr individuell entscheiden, wer genau in den Ortschaftsrat kommt.

Beispiel

Auf dem Musterstimmzettel erhält Fritz Maier drei Stimmen. Hier wurden also Stimmen kumuliert. Oliver Schwarz wurde nachträglich von einer anderen Liste auf den Stimmzettel übertragen. In seinem Fall wurde also panaschiert. Er erhält allerdings lediglich eine Stimme.

Entscheiden Sie mit über die Zukunft von Grimmelfingen-Lindenhöhe.

Gehen Sie wählen – jede Stimme zählt.

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